Artikelrundschau April 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Hauptwohnsitzbefreiung: Ausmaß des üblicherweise erforderlichen Bauplatzes (Wisiak, BFGjournal 4/2020, S. 162)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der VwGH habe zum Ausmaß der Hauptwohnsitzbefreiung erkannt, dass dem begünstigten Eigenheim Grund und Boden (nur) in jenem Ausmaß zuzuordnen sei, das üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist. Die Beurteilung, welche Grundstücksgröße üblicherweise für einen Bauplatz erforderlich ist, erfolge nach der Verkehrsauffassung. Das BFG habe mehrfach entschieden, dass ein Grundstück von 1.000 m2 diesen Vorgaben entspricht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/413

29.06.2020
Heft 12/2020