(Gstöttner, taxlex 8/2008, S. 312)
Nach § 24 Abs 6 EStG unterbleibt bei einer Betriebsaufgabe uU die Erfassung der im Gebäude(teil) enthaltenen stillen Reserven, sofern das Gebäude dem Stpfl als Hauptwohnsitz dient. Lt VwGH 14. 12. 2006, 2005/14/0038, umfasst diese Befreiung auch Grund und Boden. Der UFS Graz (RV/0701-G/07 v. 6. 2. 2008) hat sich dieser Auffassung angeschlossen, während in der Literatur dieses Ergebnis in Frage gestellt wurde. Nach Ansicht des Autors ist der Rsp zu folgen.
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