Die Grenzen zwischen Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand verlaufen nach hA im Handelsrecht und im Steuerrecht gleich. Die handelsrechtliche Grenze hat unlängst der BFH konkretisiert. Die Abgrenzung durch den BFH lässt sich allerdings nicht auf das österreichische Steuerrecht übertragen, weil das öEStG eine eigenständige Abgrenzung trifft.
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Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.