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Herstellungsaufwand im Handelsrecht und Steuerrecht

DDr. Gunter Mayr

Die Grenzen zwischen Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand verlaufen nach hA im Handelsrecht und im Steuerrecht gleich. Die handelsrechtliche Grenze hat unlängst der BFH konkretisiert. Die Abgrenzung durch den BFH lässt sich allerdings nicht auf das österreichische Steuerrecht übertragen, weil das öEStG eine eigenständige Abgrenzung trifft.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/56

03.02.2003
Heft 3/2003
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.