Steuerrecht

Herstellungsaufwand

MMag. Dr. Stephanie Lang

Der Begriff im Unternehmens- und Steuerrecht

Der Begriff Herstellungsaufwand ist im EStG nicht definiert. Dagegen kann im Unternehmensrecht auf die Definition der Herstellungskosten in § 203 Abs 3 UGB zurückgegriffen werden: Diese erfasst neben erstmaligen auch nachträgliche Herstellungsvorgänge (und damit den Herstellungsaufwand). Eine exakte Begriffsabgrenzung ist für die Trennung des aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwandes vom sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand von Bedeutung.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/110

17.02.2010
Heft 2/2010
Autor/in
Stephanie Lang

MMag. Dr. Stephanie Lang ist Steuerberaterin in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zuvor war sie Assistentin am Institut für Finanzrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien; sie studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre.

Publikationen:

Diverse Publikationen in Fachzeitschriften; Herstellungsaufwand in der Unternehmens- und Steuerbilanz; Steuerrecht graphisch dargestellt.