Am 19. 7. 2024 sei das AbgÄG 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes kundgemacht worden. Das Gesetz bringe mehrere Änderungen sowohl in der Ertragsteuer (insb zu Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften und zur Gruppenbesteuerung) als auch in der Umsatzsteuer, wo die Neuregelung der Kleinunternehmerbefreiung aufgrund der Anpassung an das Unionsrecht hervorsteche. Ebenso seien Klarstellungen im Mindestbesteuerungsgesetz sowie Adaptierungen im Verfahrensrecht erfolgt.
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