Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem Wartungserlass 2011 die EStR auf den letzten Stand gebracht. Im Folgenden sollen einige wesentliche Inhalte dargestellt und näher beleuchtet werden.
"Fruchtgenuss statt Steuerverdruss" haben Schloss/Wolf einen Beitrag genannt, den sie dem steueroptimalen Einsatz dieses Instruments widmen.1 Mit dem Erkenntnis vom 21. 10. 2010, 2009/15/0046, hat der VwGH wohl manchem Steuerpflichtigen einen Verdruss beschert. Der VwGH ist nämlich von der traditionellen Ansicht abgerückt, wonach die Ablöse eines außerbetrieblichen Fruchtgenusses nicht steuerbar ist. Die EStR haben sich (für Veranlagungen ab 2012) dem VwGH angeschlossen.
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