In der ersten Jahreshälfte habe das BMF eine kleinere Überarbeitung der EStR vorbereitet, um praxisrelevante Aussagen zu verschiedenen Bereichen zu bündeln und einen Wildwuchs an Einzel-Erlässen zu vermeiden sowie die Spanne zwischen den Wartungen nicht zu groß werden zu lassen. Die gesetzlichen Neuerungen nehmen dabei nur geringen Raum ein. Schlager gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Aussagen.
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