Der knapp hundert Seiten umfassende und soeben veröffentlichte KStR-Wartungserlass 2010 enthält wichtige Aussagen vor allem zu den Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, zur Gruppenbesteuerung und zu ausländischen Portfoliobeteiligungen. Der Beitrag greift einige Highlights aus dem Wartungserlass heraus und beleuchtet diese näher.
Das KStG stellt bei ausländischen Gesellschaftsformen wiederholt auf die Vergleichbarkeit mit einer "§ 7 Abs 3-Körperschaft" oder inländischen Kapitalgesellschaft ab (zB bei der internationalen Schachtelbeteiligung).1 Zurückgehend auf das "Venezuela-Erkenntnis" des RFH2 ist die Beurteilung anhand eines Typenvergleichs vorzunehmen. Bisher legten die KStR bei den Aussagen zur internationalen Schachtelbeteiligung die Basiskriterien für den Typenvergleich fest.3 Da der Typenvergleich über die internationale Schachtelbeteiligung hinaus von Bedeutung ist, wird er vorgezogen und in Rz 110a behandelt. Zudem werden die bisherigen Basiskriterien um weitere Kriterien ergänzt, die sich in der Verwaltungspraxis herausgebildet haben.4 Demnach sprechen für eine Vergleichbarkeit auch
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