Steuerrecht

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2016

Mag. Karin Kufner / Mag. Helga Ruhdorfer

Im Rahmen der laufenden Wartung 2016 wurden gesetzliche Änderungen aufgrund des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 (BGBl I 2016/77) und des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 (BGBl I 2015/160) sowie wesentliche Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.

Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 wurde eine neue Steuerbefreiung für Aushilfskräfte in § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG 1988 geschaffen, die für die Kalenderjahre 2017 bis 2019 befristet gilt. In der neuen Rz 71a werden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung aus Sicht des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers dargestellt:

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Artikel-Nr.
RdW 2017/54

23.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Karin Kufner

Mag. Karin Kufner ist Leiterin der Abteilung für Lohnsteuer im Bundesministerium für Finanzen.

Helga Ruhdorfer

Mag. Helga Ruhdorfer-Grasl ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Lohnsteuer im Bundesministerium für Finanzen.