Mit Erlass des BMF vom 19. 12. 2022, 2022-0.882.742, BMF-AV 2022/161, seien die Lohnsteuerrichtlinien aufgrund der gesetzlichen Änderungen angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet worden. Zudem seien redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt worden. Im Beitrag werden die für die Personalverrechnung relevanten, wesentlichen Änderungen in den LStR aus dem LStR-Wartungserlass 2022 dargestellt.
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