Mit BMF-Erlass v 4. 12. 2024, 2024-0.859.433, BMF-AV 2024/168, seien die LStR aufgrund gesetzlicher Änderungen (ua Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, Start-Up-Förderungsgesetz, Abgabenänderungsgesetz 2024, Telearbeitsgesetz, Progressionsabgeltungsgesetz 2025), Änderungen in VO (ua Sachbezugswerteverordnung, Lohnkontenverordnung) und neuer VO (Kilometergeldverordnung, Fahrtkostenersatzverordnung) angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und hg Entscheidungen in die LStR eingearbeitet worden. Zudem seien redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtariftabellen eingefügt worden. Im Beitrag werden die wesentlichen Änderungen in den LStR aus dem LStR-WE 2024 dargestellt. Teil 2 befasst sich ua mit den Änderungen iHa die Steuersätze, Absetzbeträge, außergewöhnliche Belastungen, sonstigen Bezüge, die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, die Mitarbeiterprämie und die Effektivtariftabellen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.