Ende Juni 2024 sei der UmgrStR-WE 2024 veröffentlicht worden. Auf knapp 200 Seiten würden dabi die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen des letzten Jahres in den UmgrStR verarbeitet; der Umfang des Wartungserlasses gehe insb auf die zahlreichen im AbgÄG 2023 erfolgten Gesetzesänderungen im UmgrStG bzw allgemeinen Ertragsteuerrecht zurück. Darüber hinaus seien eine Reihe von Einzelauskünften zu verschiedenen Themenfeldern und einige aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen zu Umgründungen eingearbeitet worden. Der Beitrag gibt einen Überblick für Praktiker:innen, wobei sich Teil 1 mit nationalen Umgründungen, Teil 2 hingegen verstärkt mit internationalen Aspekten beschäftigt. Dabei wird auch näher auf die Hintergründe einiger Aussagen sowie die im Zuge der Begutachtung noch erfolgten Änderungen eingegangen.
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