Das BMF habe am 9. 12. 2024 den UStR-WE 2024, 2024-0.889.824, BMF-AV 2024/171, veröffentlicht. Im Rahmen der laufenden Wartung seien insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024), BGBl I 2024/113, das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025), BGBl I 2024/144, das Budgetbegleitgesetz 2024, BGBl I 2023/152, und das Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Kohleabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert würden, BGBl I 2023/201, aufgenommen und Aussagen der UStR zu überholten Rechtslagen gestrichen worden. Im Beitrag werden die wichtigsten Aussagen des Wartungserlasses erläutert.
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