Im Rahmen des Workshops zum internationalen Steuerrecht werden auf dem 11. Jahresforum für Recht und Steuern, der „RuSt 2007“, unter anderem folgende Themen schwerpunktmäßig behandelt:
Mit dem BudBG 20071) hat der österreichische Gesetzgeber eine Nettoabzugssteuer für bestimmte Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige eingeführt, die innerhalb des EWR ansässig sind. Nunmehr können EWR-Ausländer mit steuerabzugspflichtigen Tätigkeiten iSd § 99 Abs 1 Z 1 EStG mit diesen unmittelbar zusammenhängende Ausgaben direkt im Abzugsverfahren geltend machen, ohne auf eine nachfolgende Antragsveranlagung mit ihrem gemeinschaftsrechtlich bedenklichen Zins- und Liquiditätsnachteil angewiesen zu sein. Zum Zwecke der Berücksichtigung der entsprechenden Ausgaben ist eine Information des Steuerausländers an den Abzugsverpflichteten notwendig, die in Form einer schriftlichen Mitteilung zu erfolgen hat. Die Nettoabzugssteuer ist nach § 99 Abs 2 Z 2 letzter Satz EStG ausgeschlossen, wenn der Empfänger der geltend gemachten Ausgaben ebenfalls beschränkt steuerpflichtig ist, die geltend gemachten Ausgaben 2.000 € übersteigen und die steuerliche Erfassung beim Empfänger zur inländischen Besteuerung nicht ausreichend sichergestellt ist2).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.