Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 sind ein Auslegungsbehelf des Bundesministeriums für Finanzen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise der Finanzverwaltung und stellen lediglich eine Interpretation des Gesetzes durch die österreichische Finanzverwaltung dar. Sie sollen ab der Veranlagung 2003 generell anzuwenden sein. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die „Highlights“ für die Umgründungspraxis.
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