(Fuchs, UFS 2008/9, S. 276)
Durch das 2. AbgÄG 2008 (BGBl I 2008/140) wurde ein Redaktionsversehen im Bundesgesetz, mit dem das UStG 1994 geändert wird (BGBl I 2008/132), beseitigt und nunmehr klargestellt, dass die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Kunstgegenständen ab 2009 nicht auf 10 % ermäßigt wird.
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