(Kollruss, SWI 3/2010, 108)
Die Beteiligung an einer dt REIT-AG (Immobilien-AG mit börsenotierten Anteilen) mag für dt KapGes eine interessante Anlagemöglichkeit darstellen, weil nach dem REITG Erträge der dt REIT-AG aus der Verwaltung von in- und ausländischen Immobilien auf der Gesellschaftsebene grundsätzlich keiner Besteuerung mit dt Ertragsteuern unterliegen. Der Artikel analysiert die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG bei mittelbarer Beteiligung einer dt KapGes an einer dt REIT-AG über eine zwischengeschaltete ausländische KapGes.
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