Mit der VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften, BGBl II 2019/21, hat der Bundesminister für Finanzen von der Verordnungsermächtigung gem § 10a Abs 10 KStG Gebrauch gemacht und die Anwendungsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung und den Methodenwechsel sowie die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung präzisiert. Der Beitrag stellt die Regelungen der VO dar und geht auf diverse Auslegungsfragen ein.
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