Durch Urteil vom 15. 11. 2023, 2 BvF 1/22, habe das BVerfG das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wegen Unvereinbarkeit mit Art 109 Abs 3, Art 110 und Art 115 Abs 2 Grundgesetz für nichtig erklärt. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung und die Konsequenzen werden im Beitrag dargestellt.
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