Arbeitsrecht

Höhe des Entgelts bei integrativer Berufsausbildung

Mag. Andreas Gerhartl

Nach dem KollV für das Maler-, Lackierer- und Schildherstellergewerbe haben Arbeitnehmer während einer Vorlehre Anspruch auf eine Entlohnung wie Lehrlinge. Das wirft die Frage auf, ob diese Bestimmung auf die die Vorlehre mittlerweile ersetzende integrative Berufsausbildung analog anzuwenden ist. Der OGH hat dies mE zutreffend bejaht.1

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Artikel-Nr.
RdW 2009/233

17.04.2009
Heft 4/2009
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.