(Twardosz, SWK 10/2009, S 374)
Am Beispiel eines aktuellen VwGH-Falls erläutert der Artikel das Prüfungsschema für verdeckte Ausschüttungen, insb im Hinblick auf zivilrechtliche Voraussetzungen. Selbst wenn ein Gesellschafter nicht mehr den Willen habe, ein Darlehen, das er von seiner Gesellschaft erhalten hat, zurückzuzahlen, begründe dies für sich genommen keine verdeckte Ausschüttung. Es komme vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft auf die Forderung gegenüber ihrem Gesellschafter (zumindest schlüssig) verzichtet hat. Dies ist zivilrechtlich zu beurteilen.
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