(Steiger, taxlex 10/2012, S. 430)
In der Praxis komme es immer wieder vor, dass forstwirtschaftliche Betriebe für Holzschlägerungsarbeiten "Werkverträge" mit Arbeitern vereinbaren. Der VwGH hatte in seiner Entscheidung vom 18. 1. 2012, 2009/08/0145, eine solche Vereinbarung zu prüfen und gelangte zur Ansicht, dass es sich dabei sozialversicherungsrechtlich um echte Dienstverhältnisse handle.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.