Das österreichische Abkommensnetzwerk enthält drei Grenzgängerregeln. Eine davon stellt Art 15 Abs 4 DBA-Liechtenstein dar. Die Bestimmung hat grundsätzlich ein Pendeln des Arbeitnehmers "in der Regel an jedem Arbeitstag" vor Augen. Im vorliegenden Beitrag untersucht die Autorin, wie sich in diesem Zusammenhang eine Homeoffice-Tätigkeit auf die abkommensrechtliche Behandlung des Arbeitnehmers auswirkt.
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