Angesichts der Anzahl an COVID-19-Infizierten hat die österr BReg drastische Maßnahmen ergriffen, welche die Verbreitung des Virus eindämmen sollen. Aufgrund eines weitgehenden Betretungsverbots öffentlicher Orte solle, soweit möglich, auf Homeoffice umgestellt werden. Die Autoren beleuchten die steuerliche Fragen iZm der Homeoffice-Tätigkeit.
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