Die wohl noch länger andauernde Corona-Pandemie zwingt Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer zur Anpassung an die Notwendigkeit des Homeoffice. Der Gesetzgeber hat im gerade in Kraft getretenen JStG 2020 einen neuen Abzugstatbestand iHv maximal 600 € im Jahr kreiert - begrenzt zunächst auf die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021. Die Steuermindereinnahmen sollen sich auf ca 900 Mrd € belaufen. Auf Details wird im Folgenden eingegangen. Angesprochen werden aber auch arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Homeoffice.
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