Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Homeoffice in Corona-Zeiten

Udo Eversloh

Die wohl noch länger andauernde Corona-Pandemie zwingt Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer zur Anpassung an die Notwendigkeit des Homeoffice. Der Gesetzgeber hat im gerade in Kraft getretenen JStG 2020 einen neuen Abzugstatbestand iHv maximal 600 € im Jahr kreiert - begrenzt zunächst auf die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021. Die Steuermindereinnahmen sollen sich auf ca 900 Mrd € belaufen. Auf Details wird im Folgenden eingegangen. Angesprochen werden aber auch arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Homeoffice.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/73

28.01.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.