Artikelrundschau August - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Honorarnoten von Gerichtssachverständigen und Vorsteuerabzug (Gaedke/Huber-Wurzinger, SWK 22/2016, S. 970)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Vorsteuerabzug aus den Honorarnoten von Gerichtssachverständigen für erbrachte Gutachtensleistungen sei bislang daran gescheitert, dass als Leistungsempfänger derjenige angesehen werde, wer die Leistung ausbedungen hat. Der VwGH habe mit Erk vom 23. 12. 2015, 2012/13/0122, nun das Tor zum Vorsteuerabzug geöffnet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/751

03.10.2016
Heft 19/2016