Experten-Forum

IESG-Zuschlag für leitende Angestellte

Mag. Rainer Kraft

In den letzten Monaten sorgte das Thema „IESG-Zuschlag für leitende Angestellte“ immer wieder für große Verwirrung. Im Folgenden wird daher ein Überblick über die derzeitige Rechtslage gegeben.

Ansicht der Gebietskrankenkassen

Nach der zu Jahresbeginn bekannt gegebenen Ansicht der Gebietskrankenkassen ist für leitende Angestellte seit 1. 1. 2005 der IESG-Zuschlag zu entrichten, weil die gesetzliche Ausnahmebestimmung (§ 1 Abs 6 Z 3 IESG) dem EU-Recht widerspricht (vgl ARD 5553/9/2004).

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Artikel-Nr.
ARD 5594/6/2005

03.06.2005
Heft 5594/2005
Autor/in
Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.