Steuerrecht

IFB-Sondervorauszahlung bei Verlustbetrieben

Birgit Reiner / Jürgen Reiner

Das „Sparpaket“ macht die Geltendmachung eines IFB von der Entrichtung einer Sondervorauszahlung abhängig (§ 121 Abs 2 EStG idF des Strukturanpassungsgesetzes). Die Höhe der Sondervorauszahlung bemißt sich von den Anschaffungskosten jener Investitionen, für die im letztveranlagten Kalenderjahr ein IFB gewinnmindernd geltend gemacht bzw bestimmungsgemäß verwendet wurde (sie beträgt idR 3 % der maßgebenden AK; ist die Veranlagung 1993 Grundlage für die Sonder-VZ, dann beträgt sie 4 %). Die IFB-Sondervorauszahlung trifft nach dem Gesetzeswortlaut auch Verlustbetriebe (vgl Herzog, RdW 1995, 153 mit Beispielen). Denn „gewinnmindemd geltend“ gemacht wurde ein IFB auch dann, wenn der Betrieb in der Vergangenheit nur Verluste schrieb und der IFB-Verlust deshalb in der Vergangenheit weder ausgleichs- noch vortragsfähig war, der IFB-Verlust also auf Wartetaste steht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1995, 197

01.05.1995
Heft 5/1995
Autor/in
Birgit Reiner

Dr Birgit Reiner ist Steuerberaterin in Lustenau/Vorarlberg und Geschäftsführerin der Reiner & Reiner Steuerberatungs GmbH.

Publikationen:

Mehrere Jahre Mitarbeit am EStG-Kommentar von Univ.-Prof. Dr Werner Doralt und am Grundriss des österreichischen Steuerrechts von Doralt/ Ruppe, sowie zahlreiche Aufsätze in verschiedenen Fachzeitschriften.