Bereits im Juni 2019 hat die Internationale Arbeitskonferenz das Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt angenommen, nunmehr wurde es von Österreich ratifiziert (BGBl III 2024/156). Das Übereinkommen verlangt ua ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung, die Annahme einer umfassenden Strategie, um Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung umzusetzen, Sanktionen und die Einrichtung von oder Stärkung bestehender Durchsetzungs- und Überwachungsmechanismen. Auch sollen Opfer Zugang zu Abhilfemaßnahmen und zur Unterstützung haben sowie wirksame Vorkehrungen für die Aufsicht und Untersuchung in Fällen von Gewalt und Belästigung, durch Arbeitsaufsichtsbehörden sichergestellt werden. Nach den Erläuterungen braucht es in Österreich keine gesetzlichen Anpassungen; so sind Gewalt und Belästigung durch zahlreiche Bestimmungen im Strafgesetzbuch verboten und darf laut Gleichbehandlungsgebot im GlBG niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zughörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung benachteiligt werden.
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