Arbeitsrecht

Immer mitbestimmter Aufsichtsrat bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen?

Dr. Matthias Unterrieder / Mag. Franz Fazekas

Nach den Gesetzesmaterialien zu § 258 ArbVG kommt es bei allen Importverschmelzungen zur zwingenden Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der österreichischen Gesellschaft. Eine aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehende GmbH ohne Aufsichtsrat müsste daher immer einen mitbestimmten Aufsichtsrat bestellen. Die Autoren zeigen auf, dass diese Auslegung den österreichischen und europarechtlichen Rechtsgrundlagen widerspricht und bieten einen Lösungsansatz an.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/239

19.04.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Matthias Unterrieder

RA Dr. Matthias Unterrieder ist Partner bei Wolf Theiss in Wien.

Franz Fazekas

RAA Mag. Franz Fazekas ist Associate bei WOLF THEISS in Wien.