Artikelrundschau / Einkommensteuer (allgemein)

Immobilienertragsteuer für Altgrundstücke: 15 % oder 3,5 %?

(Papst, SWK 19/2012, S. 870)

Altgrundstücke unterliegen seit dem 1. StabG 2012 der pauschalen Immobilienertragsteuer iHv 3,5 % des Veräußerungserlöses, bei erstmaliger Umwidmung nach dem 31. 12. 1987 15 % des Veräußerungserlöses. Ob tatsächlich eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG vorliegt, sei aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/820

25.09.2012
Heft 18/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.