Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Immobilienertragsteuer ("ImmoESt") bei Gemeinden (Stingl-Lösch, RFG 2020/4, S. 13)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Mit dem StabilitätsG 2012 erfolgte im Bereich der Ertragsbesteuerung von Grundstücksverkäufen eine Gleichstellung von Körperschaften öffentlichen Rechts mit natürlichen Personen. Grundstücksverkäufe von Gemeinden vor dem 1. 4. 2012 waren von der Besteuerung nicht erfasst. Seit dem StabilitätsG 2012 verweist das für die Gemeinden maßgebliche Körperschaftsteuergesetz in diesem Bereich auf die an-

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/267

06.05.2020
Heft 8/2020