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Immobilieninvestitionen und die Erzielung steuerlicher Vorteile

DDr. Hans Zöchling / Mag. Bettina Matzka

Das Steuerreformgesetz 2000, das am 9. April 1999 zur Begutachtung ausgesendet wurde und voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte parlamentarisch verabschiedet werden soll, sieht zwei Maßnahmen zur Einschränkung der Attraktivität von Verlustzuweisungsmodellen vor. Einerseits wird im betrieblichen Bereich durch die Wiedereinführung des§ 23a EStGdie Verlustzuweisung an beschränkt Haftende mit der geleisteten Einlage bzw der übernommenen Haftung begrenzt. Andererseits soll für (betriebliche und außerbetriebliche) Betätigungen, bei denen die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht, ein Verlustausgleichsverbot eingeführt werden (§ 2 Abs 2 EStGidF SteuerreformG 2000-E). Negative Einkünfte sind dann nur mehr mit zukünftigen positiven Einkünften aus dieser betrieblichen oder außerbetrieblichen Tätigkeit verrechenbar.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 226

15.05.1999
Heft 10/1999
Autor/in
Bettina Matzka
Mag. Bettina Matzka ist Steuerberaterin, Tax Partner und Geschäftsführerin der KPMG Alpen-Treuhand GmbH. Im Rahmen ihrer fünfundzwanzigjährigen Beratungstätigkeit bei KPMG beschäftigt sie sich mit der umfassenden steuerlichen Betreuung nationaler und internationaler Konzerne aus verschiedenen Branchen (Energieversorgung, Industrie, Einzelhandel). Die steuerliche Beratung umfasst nationales Ertragsteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Umgründungen, internationale M&A Transaktionen inklusive Tax Due Diligence-Prüfungen, sowie auch Umsatzsteuer, Gebühren und Verkehrsteuern und die Begleitung von Kunden im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie der Begleitenden Kontrolle.
Hans Zöchling

DDr. Hans Zöchling ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war viele Jahre Partner bei KPMG in Wien. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Körperschaftsteuer des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.