Der Alleinvermittlungsauftrag gehört in Zeiten des Immobilienbooms zum Handwerkzeug jedes erfolgreichen Immobilienmaklers. Daneben kommt dem wirtschaftlichen Naheverhältnis und den sich darauf beziehenden Aufklärungspflichten vor allem bei Bauträgerprojekten immer größere Bedeutung zu.
Gerade im B2C-Verhältnis stellen sich dabei aber grundlegende formalrechtliche Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit des Alleinvermittlungsauftrags einerseits und des Umfangs der Aufklärungspflichten über ein allfälliges wirtschaftliches Naheverhältnis andererseits. Diesen soll im Folgenden nachgegangen werden.
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