Der OGH hat kürzlich ausgesprochen, dass vom Fachverband der Wirtschaftskammern Österreich erlassene Richtlinien auch zivilrechtlich Auswirkungen zeitigen können, im konkreten Fall betraf dies die Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges.
Mit 1. 10. 2012 sind die neuen "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" in Kraft getreten. Ab 2014 kommt noch die neue Verbraucherschutzrichtlinie hinzu. Diese beiden Neuerungen beinhalten für den Provisionsanspruch hochbrisante Inhalte, deren Auswirkungen im folgenden Beitrag dargestellt werden.
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