Das BBG 2011-2014 sieht für Privatstiftungen einige steuerliche Änderungen vor: Neben der Anhebung der Zwischensteuer von 12,5 auf 25 % soll auch die Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungen eingeschränkt werden. Auf Basis der Regierungsvorlage beleuchtet der Beitrag die steuerlichen Einschränkungen für die Veräußerung von Immobilien durch Privatstiftungen.
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