Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

ImmoESt bei der Veräußerung grundstücksgleicher Rechte (Zorn, RdW 2020/547, S. 783)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Im Rahmen der Einkommensbesteuerung von Grundstücksveräußerungen sei der Begriff der grundstücksgleichen Rechte eng zu sehen und umfasse in der österr Rechtsordnung nur das Baurecht. Dennoch unterlägen Rechte, die untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden seien und mit der Übertragung des Bodens ohne weiteres Zutun auf die Erwerber übergingen, dem ImmoESt-Regime.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/864

21.12.2020
Heft 24/2020