Im Rahmen der Einkommensbesteuerung von Grundstücksveräußerungen ist der Begriff der grundstücksgleichen Rechte eng zu sehen und umfasst in der österreichischen Rechtsordnung nur das Baurecht. Dennoch unterliegen Rechte, die untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden sind und mit der Übertragung des Bodens ohne weiteres Zutun auf die Erwerber übergehen, dem ImmoESt-Regime.
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