(Bollenberger/Kellner, ÖBA 10/2013/1947, S. 746)
Die Immobilienertragsteuer, die infolge des freihändigen Verkaufs einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft des Schuldners anfällt, belastet die allgemeine Masse. Sie sei nicht als Konkurs- oder Insolvenzforderung zu beurteilen, weil der die Steuerpflicht auslösende Sachverhalt (die Realisierung eines gestiegenen Liegenschaftswerts durch die Veräußerung) während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wird.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.