Artikelrundschau / Einkommensteuer (allgemein)

ImmoESt: keine Sondermassekosten

(Bollenberger/Kellner, ÖBA 10/2013/1947, S. 746)

Die Immobilienertragsteuer, die infolge des freihändigen Verkaufs einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft des Schuldners anfällt, belastet die allgemeine Masse. Sie sei nicht als Konkurs- oder Insolvenzforderung zu beurteilen, weil der die Steuerpflicht auslösende Sachverhalt (die Realisierung eines gestiegenen Liegenschaftswerts durch die Veräußerung) während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wird.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/1038

20.12.2013
Heft 24/2013
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.