(Bollenberger/Kellner, ÖBA 10/2013/1947, S. 746)
Die Immobilienertragsteuer, die infolge des freihändigen Verkaufs einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft des Schuldners anfällt, belastet die allgemeine Masse. Sie sei nicht als Konkurs- oder Insolvenzforderung zu beurteilen, weil der die Steuerpflicht auslösende Sachverhalt (die Realisierung eines gestiegenen Liegenschaftswerts durch die Veräußerung) während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wird.
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Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.