(Hollik, FJ 10/2009, S. 345)
In Anknüpfung an seine Ausführungen in FJ 1/2009 und FJ 5/2009 durchleuchtet der Autor wegen der außerordentlich großen Anzahl der Arbeitslosengeld beziehenden Personen das gesamte im Titel genannte Gebiet. Die ab 1987 eingetretenen wesentlichen Änderungen des EStG sowie des Arbeitslosenversicherungsgesetzes machen es sA nach offenkundig, dass die geltende Regelung der Besteuerung der nicht mutwillig, sondern zwangsläufig herbeigeführten Arbeitslosigkeit nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
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