(Wagner, SWK 10/2009, S 369)
Ab 2010 können Stpfl, welche die Basispauschalierung nach § 17 EStG in Anspruch nehmen, dabei künftig auch den FBiG bzw den GFB geltend machen. Der Autor fasst zunächst die unterschiedlichen Meinungen der kontrovers geführten Diskussion, ob bei dieser Pauschalierung der FBiG in Anspruch genommen werden kann, zusammen. SE gibt es bei der bis Ende 2009 im EStG bestehenden Rechtslage keine Einschränkung in Bezug auf bestimmte Pauschalierungen.
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