(Wagner, ÖStZ 2009/107, S. 55)
Nach der überwiegenden Meinung kann ein Freibetrag für investierte Gewinne bei der Pauschalierung von Betriebsausgaben nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden, was auch mit einem möglicherweise bestehenden Steuervorteil bei der Pauschalierung selbst begründet wird. Diese restriktive Rechtsauffassung ist nach Ansicht des Autors vom Gesetz selbst und auch vom Gesetzeszweck nicht gedeckt.
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