Incivile est nisi tota lege perspecta una aliqua particula eius proposita iudicare vel respondere
(Es ist unjuristisch, ohne das Gesetz als Ganzes zu betrachten, nach irgendeinem Teil desselben zu urteilen oder ein Gutachten zu erstellen)
Celsus, D 1, 3, 24
Achtzehn Jahrhunderte nach Celsus bringt Stammler (Theorie der Rechtswissenschaft [1911] 24 f) die Forderung nach systematischer Interpretation ähnlich prägnant auf den Punkt: Wer einen einzelnen Paragraphen eines Gesetzes anwendet, wendet damit letztlich die ganze Rechtsordnung an.
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