Werden Indexzertifikate im Privatvermögen gehalten, können bei negativen Wertentwicklungen ursprüngliche Wertsteigerungen oder eingesetztes Kapital verloren gehen: Werden die Wertverluste im Bereich des eingesetzten Kapitals realisiert, kommt eine Verlustverrechnung nur innerhalb der Spekulationsfrist des § 30 EStG mit Spekulationsgewinnen infrage. Sofern bereits erfolgte Wertsteigerungen wieder verloren gehen, ist nach der Rechtslage vor dem BBG 2011 von der Finanzbehörde die KESt aufgrund von rückgängig gemachten Kapitalerträgen gem § 95 Abs 6 EStG zu erstatten. Im Falle eines Auslandsdepots müssen die verloren gegangenen Wertsteigerungen im Zuge der Veranlagung rückgängig gemacht werden.
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