Das BMF hat die Rz 94 und 95a LStR betreffend freie oder verbilligte Mahlzeiten geändert: In Rz 94 wurde die mit dem 19. COVID-19-Gesetz gesetzlich erfolgte Anhebung der Freibeträge für Essensbons in den LStR nachgezogen. In der Rz 95a wurde klargestellt, dass ab 1. 7. 2020 die Gutscheine auch kumuliert ohne wertmäßiges Tageslimit an jedem Wochentag (auch an Wochenenden) eingelöst werden können. Info des BMF vom 12. 5. 2020, 2020-0.092.779.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.