Die technische Möglichkeit der Anmeldung von Steuernummern zur Quotenregelung für das Veranlagungsjahr 2023 stand grundsätzlich bis zum 1. 7. 2024 zur Verfügung. Da wegen technischer und organisatorischer Anlaufschwierigkeiten sowie nachträglich aufgekommener Auslegungsfragen bis zu diesem Termin nicht sämtliche Steuernummern, die dafür qualifiziert wären, zur Quotenregelung angemeldet werden konnten, wurde die Anmeldefrist für das Veranlagungsjahr 2023 bis inklusive 2. 9. 2024 verlängert. (Quelle: www.bmf.gv.at)
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