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Informationen zur Abrechnung der Kurzarbeit in der Personalverrechnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In den letzten Wochen hat das Arbeitsministerium gemeinsam mit Lohnverrechnungsexperten und mit Unterstützung der Wirtschaftskammer sowie der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und unter Einbindung des BMF und des AMS zahlreiche Grundsatzfragen und Detailfragen zur Lohnverrechnung bei der Kurzarbeit einer Lösung zugeführt und ein umfangreiches Informationspaket für die Personalverrechnung ausgearbeitet. Aufbauend auf Klarstellungen in den relevanten Rechtsgrundlagen (insbesondere in § 37b AMSG durch BGBl I 2020/51 sowie der Sozialpartner-Vereinbarung) wurde ein über 100-seitiger Leitfaden und eine ausführliche FAQ-Sammlung erstellt, mit deren Hilfe nun eine endgültige Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeit sichergestellt werden kann. Die Unterlagen können auf der Homepage des BMAFJ über folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Kurzarbeit.html Auf dieser Seite des BMAFJ steht auch die Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle zum Download zur Verfügung, mit der die Nettoentgeltgarantie in Bruttobeträge umgerechnet werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/361

17.07.2020
Heft 7/2020