Das kürzlich beschlossene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bringe neue Herausforderungen in der Organisation der öffentlichen Hand. Informationen seien auf Anfrage bereitzustellen, proaktiv zu veröffentlichen und Geheimhaltungspflichten zu beachten. Damit füge sich das IFG in eine Reihe neuer Transparenzpflichten ein, die von der öffentlichen Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen seien. Die Auswirkungen der aktiven Pflicht zur Offenlegung bzw Bereitstellung von Informationen beträfen aber auch private Unternehmen, die bspw damit rechnen müssten, dass Inhalte von Verträgen publik gemacht würden. Durch viele unbestimmte und weit auszulegende Begriffe stelle das IFG die Verpflichteten vor tw schwierige Aufgaben in der praktischen Umsetzung.
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