Wirtschaftsrecht

Infrastrukturrechtliches - Mobilfunkstandorte auf öffentlichem Grund

Dr. Mathias Görg, LL.M. / Mag. Maximilian Dietl

Replik auf Hagen/Motter, RdW 2022/670, 835

Sowohl OGH als auch VfGH hatten sich im abgelaufenen Jahr mit dem Thema Mobilfunkstandorte auf öffentlichem Grund zu befassen. Während der OGH (6 Ob 173/21s)1 darüber befand, inwieweit die Abgeltung für die Nutzung eines auf vertraglicher Grundlage errichteten Standorts einer gesetzlichen Deckelung durch § 5 Abs 7 TKG 2003 unterliegt, oblag dem VfGH (G 141/2022) die Entscheidung über die Verfassungskonformität des mit § 59 TKG 2021 neu eingeführten, durch vertragsersetzende Anordnung der Regulierungsbehörde zwangsweise durchsetzbaren "Standortrechts". In der Dezemberausgabe dieser Zeitschrift2 haben sich Hagen/Motter mit den beiden Judikaten kritisch auseinandergesetzt und dabei auch zur diesbezüglichen Einordnung sogenannter "Tower Companies" (die in der Akquise und Inbestandgabe von passiver Netzinfrastruktur, insb Sendemasten, tätig sind) Stellung genommen.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/131

10.03.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Mathias Görg

Dr. Mathias Görg, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei MGLP Rechtsanwälte in Wien. Von ihm stammt ua der 2020 bei LexisNexis erschienene „Kommentar zum UWG“. Zu seinen sonstigen Schwerpunkten zählen Immaterialgüterrecht, Kartellrecht und Infrastrukturrechte, speziell im Telekommunikationsbereich.

Maximilian Dietl

Mag. Maximilian Dietl ist Rechtsanwaltsanwärter bei MGLP Rechtsanwälte und befasst sich in seiner Praxis insb auch mit lauterkeits-, immaterialgüter- und telekommunikationsrechtlichen Fragenstellungen.