Am 3. 7. 2019 wurde im Parlament ein Initiativantrag zum Abgabenänderungsgesetz 2020 - AbgÄG 2020 eingebracht (983/A), der umfangreiche Änderungen im Umsatzsteuergesetz beinhaltet. Insb sollen Online-Plattformen in bestimmten Fällen zum Steuerschuldner werden bzw in den übrigen Fällen Aufzeichnungspflichten unterliegen. Bei Verletzung der Aufzeichnungspflichten soll eine Haftung vorgesehen werden. Weiters soll die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen, deren Gesamtwert 22 € nicht übersteigt (Kleinsendungen), abgeschafft werden. Darüber hinaus soll die Lieferschwelle beim innergemeinschaftlichen Versandhandel entfallen und gleichzeitig eine Sonderregelung zur vereinfachten Versteuerung grenzüberschreitender Umsätze eingeführt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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